Eingestehen, dass es ein Fehler war, Gefängnis vermeiden und neu anfangen. Das heißt, unter bestimmten Bedingungen. Unter diesen Voraussetzungen akzeptierten zwei Lottofrauen aus Denia, Mutter und Tochter, zweijährige Haftstrafen im Prozess, der gestern vor dem Gericht von Alicante stattfand, nachdem sie sich schuldig bekannt hatten, 28.299 Euro der Einnahmen unrechtmäßig behalten zu haben.

Beide Frauen wurden wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt, weil sie sich Geld aus den Erträgen des Unternehmens angeeignet hatten, das eigentlich in die Staatskasse hätte fließen müssen. Die beiden Angeklagten haben die Tat zugegeben und sich verpflichtet, das Geld zurückzugeben.

Dank dieser Vereinbarung wurde ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt, so dass sie nicht ins Gefängnis gehen müssen. Allerdings müssen sie zwei Bedingungen erfüllen: Sie dürfen zwei Jahre lang nicht wieder straffällig werden und müssen die ausstehende Entschädigung zahlen, nachdem der Versicherer ihres Unternehmens den von der Sociedad Estatal de Loterías y Apuestas del Estado (Staatliche Lotterie- und Glücksspielgesellschaft) geforderten Betrag übernommen hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für jeden der Angeklagten gefordert, die unter Berücksichtigung der mildernden Umstände des Geständnisses und der Wiedergutmachung des Schadens reduziert wurde, da sie bereits einen ersten Betrag zur Deckung des vom Versicherer übernommenen wirtschaftlichen Schadens hinterlegt hatten.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterzeichnete die Mutter im Jahr 2011 einen Vertrag über die Leitung einer Lotterieverkaufsstelle in Denia, in dem sie sich verpflichtete, die entsprechenden Einnahmen zugunsten der Sociedad Estatal de Loterías y Apuestas de Estado in Höhe der wöchentlichen Verkäufe zu tätigen, wobei sie das Geld, das ihr als Betreiberin zustand, abzog.

Die Angeklagte übertrug die Kontrolle über die Verwaltung an ihre Tochter, obwohl sie noch Eigentümerin war. Und statt die entsprechenden Einnahmen aus den Verkäufen der Monate Januar bis März 2022 zu verbuchen, behielt sie diese 28.299 Euro nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der Absicht, sich selbst zu bereichern.